Aktualisierungen, Ergänzungen, Korrekturen ...
Unser Buch soll aktuell bleiben!
Linkangaben werden im Internet oft geändert, geltende Regelungen überarbeitet oder Neuerungen treten in Kraft. Um die Buchinhalte auf dem neuesten Stand zu halten, bemühen wir uns, auf dieser Seite die uns bekannten Änderungen und Korrekturen zu veröffentlichen.
Ebenso finden Sie hier ergänzende Hinweise zu einzelnen Themen, auch zu solchen, die nicht in unserem Buch angesprochen werden, die aber ebenfalls im Kontext Schule eine wichtige Rolle spielen.
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4. April 2012
Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht in Berlin und Brandenburg
(Buch Seite 40,
Kapitel "Linkliste: Einschulung - Rückstellung - Schulanfang", Berlin - Brandenburg)
Berlin
Im Land Berlin erlaubt der § 42 des Berliner Schulgesetzes seit 2011 ausdrücklich die Rückstellung, wenn eine Förderung in einer Kita und der entsprechende Kitaplatz vorhanden sind, was in der Regel stets der Fall ist.
Berliner Gesetze
dort:
Beginn und Dauer der allgemeinen Schulpflicht, Rückstellungsmöglichkeit bei angemessener Förderung
Schulgesetz §42
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft,
"einige wichtige Reformen der letzten Jahre auf einen Blick ..."
Keine Rückstellungen mehr
Anmeldung der Schulanfänger 2012
Brandenburg
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) ,
Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)
Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
dort:
Beginn der Schulpflicht (§37), Rückstellungsmöglichkeit bei angemessener Förderung
§ 51
Aufnahme in die Grundschule

Bildungsserver Berlin-/Brandenburg:
flexible Schuleingangsphase (Flex) (BB)