Image
Image

Schule

Nachteilsausgleich & sonderpägagogische Förderung

Image

Ob und in welchem Umfang ein Kind einen besonderen Förderbedarf hat, kann vor oder während der Schulzeit durch eine sogenannte "sonderpädagogische Überprüfung" festgestellt werden.

Wie dieses Verfahren abläuft, ist – ebenso wie die organisatorische Ausgestaltung einer Integration - in den einzelnen Bundesländern durch Verordnungen geregelt. Einen gezielten Zugriff auf die Regelungen in Ihrem Bundesland ermöglicht die nachstehende Linkliste.

Linkliste

Nachteilsausgleich und sonderpädagogische Förderung
Linkangaben vom September 2011. Beachten Sie bitte, dass diese Angaben nicht verbindlich sind und Linkadressen im Internet oft geändert werden. Wenn Sie Änderungen feststellen, benachrichtigen Sie uns bitte!

Grundsätzlich gilt:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Grundgesetz Artikel 3, Abs. 3, Satz 2
„ (1) Die Vorschriften über Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen (Nachteilsausgleich) werden so gestaltet, dass sie unabhängig von der Ursache der Behinderung der Art oder Schwere der Behinderung Rechnung tragen.“ - § 126 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Baden-Württemberg

>>>Landesrecht Baden-Württemberg

Verwaltungsvorschrift vom 8. März 1999, Az.: IV/1-6500.333/61,
zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 22.08.2008

Mecklenburg-Vorpommern

Rheinland-Pfalz

Thüringen

>>>Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

  • dort Downloads der pdf-Dateien:
  • Fachliche Empfehlung zu Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernschwierigkeiten in den allgemein bildenden Schulen (außer Förderschule) in Thüringen vom 20. August 2008
  • Broschüre: Fachliche Empfehlung zur sonderpädagogischen Förderung in Thüringen

Weitere Informationen zu Nachteilsausgleich und sonderpädagogischer Förderung finden Sie in unserem Buch "Frühgeborene und Schule - Ermutigt oder ausgebremst?", Kapitel 4 "Ganz normal verschieden"

>alle Informationen zum Buch

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.