Schule
Nachteilsausgleich & sonderpägagogische Förderung

Ob und in welchem Umfang ein Kind einen besonderen Förderbedarf hat, kann vor oder während der Schulzeit durch eine sogenannte "sonderpädagogische Überprüfung" festgestellt werden.
Wie dieses Verfahren abläuft, ist – ebenso wie die organisatorische Ausgestaltung einer Integration - in den einzelnen Bundesländern durch Verordnungen geregelt. Einen gezielten Zugriff auf die Regelungen in Ihrem Bundesland ermöglicht die nachstehende Linkliste.
Linkliste
Nachteilsausgleich und sonderpädagogische Förderung
Linkangaben vom September 2011. Beachten Sie bitte, dass diese Angaben nicht verbindlich sind und Linkadressen im Internet oft geändert werden. Wenn Sie Änderungen feststellen, benachrichtigen Sie uns bitte!
Grundsätzlich gilt:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Grundgesetz Artikel 3, Abs. 3, Satz 2
„ (1) Die Vorschriften über Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen (Nachteilsausgleich) werden so gestaltet, dass sie unabhängig von der Ursache der Behinderung der Art oder Schwere der Behinderung Rechnung tragen.“ - § 126 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Baden-Württemberg
>>>Landesrecht Baden-Württemberg
Verwaltungsvorschrift vom 8. März 1999, Az.: IV/1-6500.333/61,
zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 22.08.2008
Brandenburg
>>>Bildungsserver Berlin-Brandenburg
>>>Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg
- Sonderpädagogische Förderung
- Broschüre - beinhaltet allg. Nachteilsausgleich
"Entwicklungschancen für Kinder mit besonderem Hilfebedarf in der Schule, Sonderpädagogische Förderung in Grund- und Förderschulen"
(Download als pdf-Datei)
Bremen
>>>Verwaltung online der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit
- Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) und Dyskalkulie
- Förderzentren
- Inklusion
- Richtlinien zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen
(LSR-Erlass in der Fassung vom 01.02.2010, Download als pdf-Datei)
Mecklenburg-Vorpommern
>>>Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern
- Förderplan
- Nachteilsausgleich (Download als pdf-Datei)
Nordrhein-Westfalen
>>>Das Bildungsportal Schulministerium NRW
- Förderschule
- Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS),
RdErl. d. Kultusministeriums v. 19. 7. 1991 (Download als pdf-Datei)
Rheinland-Pfalz
>>>Bildungsserver Rheinland-Pfalz
- Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben,
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 28. August 2007 (Download als pdf-Datei)- Integrierte Fördermaßnahmen
- Behinderung als Thema und Herausforderung
Sachsen
Schleswig-Holstein
Thüringen
>>>Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- dort Downloads der pdf-Dateien:
- Fachliche Empfehlung zu Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernschwierigkeiten in den allgemein bildenden Schulen (außer Förderschule) in Thüringen vom 20. August 2008
- Broschüre: Fachliche Empfehlung zur sonderpädagogischen Förderung in Thüringen
Weitere Informationen zu Nachteilsausgleich und sonderpädagogischer Förderung finden Sie in unserem Buch "Frühgeborene und Schule - Ermutigt oder ausgebremst?", Kapitel 4 "Ganz normal verschieden"
>alle Informationen zum Buch